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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20 B   

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https://dejure.org/2020,24537
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20 B (https://dejure.org/2020,24537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.08.2020 - L 13 SB 71/20 B (https://dejure.org/2020,24537)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. August 2020 - L 13 SB 71/20 B (https://dejure.org/2020,24537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Antrag auf Übernahme der Kosten für ein Sachverständigengutachten auf die Landeskasse; Entscheidung über die endgültige Kostentragung als Ermessensentscheidung; Vollständige Überprüfbarkeit im Rechtsmittelverfahren; Keine Legitimation für eine eingeschränkte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 15 SB 153/13

    Berücksichtigung der Erkenntnisse im Berufungsverfahren, Ermessensabwägung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20
    Bedeutsam ist hierbei u. a., ob durch das Gutachten neue beweiserhebliche Gesichtspunkte zu Tage getreten sind oder die Beurteilung auf eine wesentlich breitere und für das Gericht und die Beteiligten überzeugendere Grundlage gestellt worden ist (Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. August 2013 - L 15 SB 153/13 B - juris Rn. 13).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob das Gutachten die Sachaufklärung wesentlich gefördert hat, ist das gesamte Verfahren unter Einbeziehung des Berufungsverfahrens zu bewerten (Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. August 2013 - a. a. O. - juris Rn. 14; Keller, a. a. O., § 109 Rn. 16a m. w. N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2019 - L 13 SB 389/19

    Anforderungen an die Erstattung der Kosten für ein nach § 109 SGG eingeholtes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20
    Die (Mit-)ursächlichkeit eines Gutachtens nach § 109 SGG für ein Angebot der Gegenseite führt nicht zwingend zu einer Kostenübernahme (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2019 - L 13 SB 389/19 - juris Rn. 12).

    Einschränkungen bestehen insbesondere dann, wenn es sich lediglich um einen Teilerfolg von nur untergeordneter Bedeutung für den Kläger gehandelt hat (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2019 - a. a. O. - juris Rn. 15 f.) oder wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Sachaufklärung von Amts wegen unzureichend gewesen ist, etwa weil eine maßgebliche Verschlimmerung erst ab einem Zeitpunkt angenommen worden ist, der nach Abschluss der Sachaufklärung von Amts wegen liegt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juni 2018 - L 13 SB 241/15 - juris Rn. 9 f.).

  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20
    Eine Legitimation für eine eingeschränkte Kontrolldichte lässt sich für die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen im Instanzenweg nicht finden, da erst- und zweitinstanzliches Gericht - anders als Behörde und Gericht - nicht Teile unterschiedlicher verfassungsrechtlich vorgegebener Gewalten sind und insofern kein verfassungsrechtlich geschützter Kernbereich, der eine Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte bei Ermessensentscheidungen begründen könnte, vorhanden ist (so überzeugend Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - L 15 SB 123/12 B - juris Rn. 19, mit weiterer Argumentation und umfassender Darstellung des Sach- und Streitstandes, a. a. O. Rn. 14 ff.; zustimmend u. a. Keller, a. a. O., § 109 Rn. 22 m. w. N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. August 2018 - L 11 R 183/18 B - juris Rn. 12; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. November 2018 - L 20 KR 486/18 B - juris Rn. 22).
  • LSG Bayern, 21.11.2018 - L 20 KR 486/18

    Wegen Kostenübernahme gem. § 109 SGG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20
    Eine Legitimation für eine eingeschränkte Kontrolldichte lässt sich für die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen im Instanzenweg nicht finden, da erst- und zweitinstanzliches Gericht - anders als Behörde und Gericht - nicht Teile unterschiedlicher verfassungsrechtlich vorgegebener Gewalten sind und insofern kein verfassungsrechtlich geschützter Kernbereich, der eine Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte bei Ermessensentscheidungen begründen könnte, vorhanden ist (so überzeugend Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - L 15 SB 123/12 B - juris Rn. 19, mit weiterer Argumentation und umfassender Darstellung des Sach- und Streitstandes, a. a. O. Rn. 14 ff.; zustimmend u. a. Keller, a. a. O., § 109 Rn. 22 m. w. N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. August 2018 - L 11 R 183/18 B - juris Rn. 12; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. November 2018 - L 20 KR 486/18 B - juris Rn. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.08.2018 - L 11 R 183/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gutachten nach § 109 SGG - Antrag auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20
    Eine Legitimation für eine eingeschränkte Kontrolldichte lässt sich für die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen im Instanzenweg nicht finden, da erst- und zweitinstanzliches Gericht - anders als Behörde und Gericht - nicht Teile unterschiedlicher verfassungsrechtlich vorgegebener Gewalten sind und insofern kein verfassungsrechtlich geschützter Kernbereich, der eine Begrenzung der gerichtlichen Kontrolldichte bei Ermessensentscheidungen begründen könnte, vorhanden ist (so überzeugend Bayerisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - L 15 SB 123/12 B - juris Rn. 19, mit weiterer Argumentation und umfassender Darstellung des Sach- und Streitstandes, a. a. O. Rn. 14 ff.; zustimmend u. a. Keller, a. a. O., § 109 Rn. 22 m. w. N.; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. August 2018 - L 11 R 183/18 B - juris Rn. 12; Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. November 2018 - L 20 KR 486/18 B - juris Rn. 22).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 13 SB 241/15

    Keine Kostenübernahme für Gutachten gemäß § 109 SGG auf die Staatskasse im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.08.2020 - L 13 SB 71/20
    Einschränkungen bestehen insbesondere dann, wenn es sich lediglich um einen Teilerfolg von nur untergeordneter Bedeutung für den Kläger gehandelt hat (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. November 2019 - a. a. O. - juris Rn. 15 f.) oder wenn nicht festgestellt werden kann, dass die Sachaufklärung von Amts wegen unzureichend gewesen ist, etwa weil eine maßgebliche Verschlimmerung erst ab einem Zeitpunkt angenommen worden ist, der nach Abschluss der Sachaufklärung von Amts wegen liegt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Juni 2018 - L 13 SB 241/15 - juris Rn. 9 f.).
  • LSG Bayern, 23.03.2023 - L 18 SB 170/22

    Sozialgerichtsverfahren: Endgültige Kostentragungspflicht

    Die Entscheidung des Gerichts ist im Beschwerdeverfahren voll und nicht nur auf Ermessensfehler überprüfbar (vgl. Keller, a.a.O., Rn. 22 m.w.N; Roller in: Berchtold, SGG, Handkommentar, 6. Auflage 2021, § 109 Rn. 35; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.12.2012 - L 15 SB 123/12 B -, juris Rn. 13 ff.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.11.2018 - L 2 SB 109/17 B -, juris Rn. 44; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2020 - L 13 SB 71/20 B -, juris Rn. 5).

    Bedeutsam ist hierbei u.a., ob durch das Gutachten neue beweiserhebliche Gesichtspunkte zu Tage getreten sind oder die Beurteilung auf eine wesentlich breitere und für das Gericht und die Beteiligten überzeugendere Grundlage gestellt worden ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2020 - L 13 SB 71/20 B -, juris Rn. 6; Bayerisches LSG, Beschluss vom 13.08.2013 - L 15 SB 153/13 B -, juris Rn. 13; Bayerisches LSG, Beschluss vom 15.11.2016 - L 15 SB 156/16 B -, juris Rn. 16).

  • LSG Bayern, 03.08.2023 - L 17 U 92/23

    Sozialgerichtsverfahren: Kostentragung durch die Staatskasse für Gutachten

    Die Entscheidung des Gerichts ist im Beschwerdeverfahren voll und nicht nur auf Ermessensfehler überprüfbar (vgl. Keller, a.a.O., Rn. 22 m.w.N; Roller in: Berchtold, SGG, Handkommentar, 6. Auflage 2021, § 109 Rn. 35; Bayerisches LSG, Beschluss vom 19.12.2012 - L 15 SB 123/12 B -, juris Rn. 13 ff.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.11.2018 - L 2 SB 109/17 B -, juris Rn. 44; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 12.08.2020 - L 13 SB 71/20 B -, juris Rn. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2020 - L 13 SB 83/20
    Diese Entscheidung ist im Beschwerdeverfahren trotz des dem SG insoweit eingeräumten Ermessensspielraums in vollem Umfang zu überprüfen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - L 13 SB 71/20 B - juris Rn. 5).
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